Der Vortrag von Dozentin Susanne Jung-Ritter beleuchtete die Rechte der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen, wenn sie zu Hause pflegen und die ambulante Pflege in Anspruch nehmen wollen. Die Dozentin erklärte die derzeitigen Regelungen der Pflegekasse sowie die Änderungen ab 2017. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, der Prozess der Einstufung der Pflegebedürftigen durch den medizinischen Dienst und die unterschiedliche Handhabung der Krankenkassen waren Thema.
Es sei wichtig, ein Tagebuch zu führen, damit sich der medizinische Dienst im Begutachtungsverfahren ein Bild machen kann. Beobachtet würden dabei Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen bei psychologische Problemlagen, der Grad der Bewältigung bei der Selbstversorgung, auch was Medikamente betrifft, Gestaltung des Alltagslebens und vieles mehr. Vor allem die Trennung in Pflege und Betreuung sowie die daraus resultierenden Leistungen wurden gut und praxisnah erklärt. Susanne Jung-Ritter empfahl, sich von der Krankenkasse oder dem Pflegedienst beraten zu lassen, weil jeder Fall anders gelagert ist. Ein Teilnehmer bemerkte: „Hier wurde mir alles deutlich erklärt, ich war vorige Wochen auf einem anderen Vortrag mit Ärzten, da habe ich den ganzen Komplex nicht so gut verstanden wie heute.“