Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: ein komplexes Thema

Der Vortrag „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder Wer bestimmt über mich im Alter?“ in der VHS-Nebenstelle Hassel war mehr als sehr gut besucht. Dozent Andreas Abel, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht,  machte deutlich, dass im Lichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine möglichst konkret formulierte schriftliche Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung, die keine Zweifel aufkommen lässt, ihren Zweck erfüllen kann. Man sollte nicht solange damit warten.

Denn ohne eine solche Vollmacht wird das Gericht, wenn es notwendig wird, möglicherweise einen Betreuer einsetzen, den man selbst nie dazu bestimmt hätte. Mit einer Vorsorgevollmacht vermeide man ein gesetzliches Betreuungsverfahren, das bürokratisch ist und sich lange hinziehen kann. Wer hätte gewusst, dass bei Handlungsunfähigkeit nicht automatisch der Ehepartner als Betreuer Vollmachten ausüben kann.

webandreas-2Eine Vorsorgevollmacht umfasst die vermögensrechtlichen Angelegenheiten und die Personensorge; zu letzterer zählen die Gesundheitsfürsorge, Regelungen über den Aufenthaltsort und vieles mehr, auch die Entscheidung in medizinischen Fragen. Konkrete Handlungsanweisungen wie mögliche Transplantationen, Abschaltung lebenserhaltender Geräte oder das Einpflanzen einer Magensonde gehören jedoch in eine eigene Urkunde – die Patientenverfügung, die, ebenso wie die Vorsorgevollmacht, genauestens formuliert werden müsse, nicht nur mit „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen.“

Im Bereich der Vermögenssorge werden vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Entscheidungsbefugnis des Bevollmächtigten zugewiesen, dazu zählen z.B. die Kündigung eines Mietvertrags, Versicherungsangelegenheiten, Renten, Bankgeschäfte oder auch Grundstücksangelegenheiten. Alle Bereiche verdeutlichte Andreas Abel mit vielen Beispielen.

Es wurden sehr viele Fragen gestellt, das zeigt die Komplexität des Themas; es wurde deutlich, dass man ohne fachlichen Rat vieles falsch machen kann. Man kann die Daten bei einem zentralen Vorsorgeregister hinterlegen, damit z.B. bei einem Unfall der Arzt die Bevollmächtigten informieren kann, bevor lebenswichtige Entscheidungen getroffen werden müssen.

Auch nach dem Vortrag konnte man individuelle Fragen stellen, wozu der Dozent ausdrücklich aufgefordert hatte. Das Thema ist aktuell so interessant, dass die VHS Hassel noch zwei weitere Termine anbieten wird.