Die wichtigste Information beim Vortrag über die Rauchmelderpflicht der VHS-Nebenstelle Hassel war, dass zwar ab dem 31. Dezember 2016 alle Wohngebäude mit Rauchmeldern nachgerüstet werden müssen, jedoch gibt es keine staatliche Kontrolle und das Nichtinstallieren von Rauchmeldern stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Anwesende stellten sich dann die Frage, warum überhaupt diese Verordnung.
„Doch es gibt ein Aber. Denn die Versicherung kann bei einem Brandschaden die Leistung deutlich kürzen. Fehlende Rauchmelder kann man nachweisen. Da der Vermieter von Wohnungen verpflichtet ist, Rauchmelder im Kinderzimmer, Schlafzimmer und auf dem Flur zu installieren, kann er, wenn eine Person durch Brand zu Tode kommt, wegen fahrlässiger Tötung belangt werden“, so Dozent Jochen Schneider, Wehrführer der Feuerwehr der Stadt St. Ingbert, der kompetent alle Fragen beantworten konnte.
Der Mieter muss allerdings die Wartung übernehmen, d.h. jährlich dafür sorgen, dass die Batterien der Alarmmelder noch funktionieren. Freiwillig können in allen Zimmern, auch in der Küche, Rauchmelder installiert werden. Auf die Frage von Teilnehmern des Vortrags, dass doch in einer Küche beim Kochen der Alarm schnell ausgelöst werden könne, empfahl der Jochen Schneider Wärmemelder oder das Abschalten des Rauchmelders für die Zeit des Kochens. Dazu müsse man allerdings ein Gerät kaufen, das über eine Abschaltfunktion verfügt. Es gäbe auch Rauchmelder, die zehn Jahre nicht nachgerüstet werden müssen. Man müsse sie am besten in Fachgeschäften erstehen, beim Kauf auf die Prüfzeichen achten und sich beraten lassen. Gefragt wurde auch nach dem Wie der Montage. „Das kann man selbst vornehmen, am besten horizontal an der Decke montieren“, so der Dozent.
Gezeigt wurde in einem Video, dass in modern eingerichteten Räumen mit viel Kunststoff bei Feuerausbruch kaum drei Minuten Zeit bleibt, sich in Sicherheit zu bringen. Nicht nur das Feuer selbst sei gefährlich, sondern auch die giftigen Rauchgase. So könne das penetrante Geräusch der Rauchmelder Leben retten.